Wo stehen wir? Wohin gehen wir? – Ein Aufbruch zu neuen Möglichkeiten (03.12.2025)

Vor einem Jahr hatten wir den Prozess der Pfarrlichen Immobilienkommission in unserer Pfarrei abgeschlossen und das Ergebnis vorgestellt. Im Schreiben vom 05.11.2024 stimmte der Erzbischof dem Konzept unter verschiedenen Auflagen zu.

Kern der Auflagen ist das Erkennen und Erstellen von Entwicklungschancen und -konzepten und ein terminlicher Aufschub der endgültigen Zuordnung vieler Immobilien bis in das Jahr 2030.

Ein an die pastoralen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Pfarrei angepasstes Konzept zu erstellen trifft auf viele Fragen, aber auch Schwierigkeiten und Widerstände. Eine erfolgreiche Planung muss diese großen Kräfte in den Gemeinden für Inspiration und kreative Entwicklung nutzen.

Nach langen und schwierigen Diskussionen ist der Kirchenvorstand übereingekommen, dass dies mit einem langen Zeitraum der Unklarheit bis 2030 nicht realisierbar ist. Die Gefahr, 2030 vor derselben Problemlage zu stehen wie 2024, hat uns dazu bewogen, bereits jetzt eine weitgehende Festlegung vorzunehmen.

Das Konzept sieht vor, von den fünf Gemeinden unserer Pfarrei zwei Standorte – Heilig Geist Farmsen und St. Bernard Poppenbüttel – zu Kernstandorten zu erklären („primäre Standorte“). Hier sind Kirche und Gemeindehaus Primärimmobilien.

Diese Unterscheidung wurde getroffen aus dem Willen heraus, langfristig an allen Standorten dynamisches und lebendiges Gemeindeleben zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn wir alle Kräfte mobilisieren, ganz gleich, ob die Immobilien eines Standorts als Primär- oder Sekundärimmobilien eingestuft sind. Allerdings bedeuten diese unterschiedlichen Kategorien, dass die weiteren Standorte („sekundäre Standorte“) sich wirtschaftlich selbst tragen müssen. Dies bedeutet konkret, dass alle Einnahmen des Standortes (durch Immobilien am Standort und Spenden), die laufenden Kosten und die der vorhandenen Bauten des Standortes decken müssen.

Jeder dieser Standorte muss sich daher in einer passenden Form entwickeln, um diesen Vorgaben gerecht zu werden.

Ist das denn überhaupt möglich? Auf jeden Fall!

Ist das einfach? Wahrscheinlich nicht!

Was können wir machen? Wir denken an  Mitteleinwerbung, Kostenreduktion, Standortverkleinerung oder Neuaufstellung[1], Teilen des Standortes mit anderen Christlichen Gemeinschaften oder sonstige weitere Ideen. Lassen Sie uns kreativ sein, es gibt sicher viel mehr Möglichkeiten, als wir gerade denken!

Erst wenn alle gegangenen und möglichen Wege bis 2030 keine reale Perspektive zum Standorterhalt aufzeigen, steht ein Standort zur Disposition.

Der Finanzausschuss hat für dieses Vorgehen eine für die Pfarrei tragbare haushaltstechnische Umsetzung erarbeitet, die eine Bewertung und Steuerung ermöglicht.

Schon jetzt zeigen sich in allen Gemeinden als Reaktion auf die Beschlüsse – neben der verständlichen Enttäuschung – viel positive Bewegung und neue Denkmuster.

Um nach der grundsätzlichen Entscheidung nun die Wege möglicher Entwicklungen gehen zu können, gilt es allen Standorten Chancen einzuräumen, ohne die Zuständigkeiten der Pfarrei in Frage zu stellen. Konkret bedeutet dies:

  • Es werden keine Veränderungen an den bestehenden Verantwortlichkeiten vorgenommen und keine „Parallelstrukturen“ auf gemeindlicher Ebene zu den Organen der Pfarrei geschaffen.
  • Die Gemeindeteams müssen bei ihrem Standort betreffenden Vorgängen mehr und transparenter durch den KV und seine Ausschüsse eingebunden werden.
  • Die Buchhaltung betrachtet jeden Standort als Kostenstelle, auf den die Kosten und Einnahmen der Gebäude, sowie standortbezogene Mittel gebucht werden. Hierzu hat der Finanzausschuss eine Aufschlüsselung erarbeitet. So ergibt sich Klarheit, wo und wie Mittel verwendet werden und wie sie effektiver eingesetzt werden können.
  • Das Jahr 2026 wird ein Jahr des Übergangs sein, in dem diese neuen Regelungen eingeübt und nachgeschärft werden.
  • Alle Gemeinden haben bei der Gründung der Pfarrei ihre Rücklagen eingebracht. Dies kann und soll nicht „rückabgewickelt“ werden. Um hier dennoch faire Startbedingungen zu schaffen, werden den Standorten, die nicht Kernstandort sind, Rücklagen aus der freien Pfarreirücklage zugeordnet. Die Höhe dieser Rücklage wurde vom Finanzausschuss so berechnet, dass sie ihren Zweck erfüllt und für die Pfarrei leistbar ist.
  • Die Kernstandorte sind den gleichen Regeln unterworfen wie die weiteren Standorte. Auch hier soll jeder Standort Mittel generieren und für sich gerechnet werden, um Optimierungen besser erkennen zu können. Der Unterschied ist der, dass hier zusätzlich Mittel aus der Kirchensteuer für Unterhalt, Erhalt und Entwicklung verwendet werden können.
  • Viele Mittel versickern in hohen Energiekosten der nicht oder schlecht gedämmten Gebäude. Hier wird die Pfarrei – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Abstimmung mit den Fachabteilungen des Erzbistums – an allen Standorten tätig werden.

Es haben bereits Informationstreffen an verschiedenen Standorten stattgefunden und noch im ersten Quartal 2026 werden wir eine Pfarrversammlung durchführen, um über den Sachstand und aktuelle Entwicklungen zu informieren, sowie Ihre Fragen zu beantworten. Für viele Fragen gibt es zudem bereits schriftliche Antworten, die auf der Internetseite der Pfarrei zu finden sind.

Der Weg, der vor uns liegt, ist steinig und nicht immer werden wir auf Anhieb den besten Weg beschreiten. Hier werden wir in einer Phase des Lernens und Verbesserns bis 2030 die guten und gangbaren Wege finden. Das Ziel ist bis 2030 die finanzielle Grundlage aller Standorte so verbessert zu haben, dass unsere lebendigen Gemeinden erhalten bleiben. Das kann an einem Ort der verbesserte Status quo sein, an anderem Ort ein völlig neues Bild und ja, auch das Verlassen eines Standortes, um anderenorts Neues zu schaffen, kann dazu gehören.

„Vielleicht wird es in 20 Jahren auch zehn oder fünfzehn Gemeinden in unserer Pfarrei geben!“ Dies war eine Erwiderung auf die Aussicht, in 20 Jahren eventuell nur noch zwei Kirchstandorte in unserer Pfarrei zu haben. Zehn oder fünfzehn? Was für eine abenteuerliche Vorstellung – allerdings nur, wenn wir Gemeinde ausschließlich als Kirche und Gemeindehaus denken. Gemeinde, als christliche Gemeinschaft, kann viele Formen haben. Vielleicht hilft uns sogar die jetzige Notlage neben unseren traditionellen Gemeindeformen, einige dieser möglichen Formen für uns zu entdecken.

Wohin der Weg auch geht, es geht nur mit Ihnen. Je mehr von uns sich einbringen mit Ideen, Mitarbeit und auch finanzieller Unterstützung, desto vielfältiger werden die Möglichkeiten in den kommenden Jahren.

Dr. Bernd Wichert 
Pfarradministrator                                                        

Dr. Uwe Marheinecke                                                         Kirchenvorstandsvorsitzender


[1] Z.B. vollständige oder Teilaufgabe eines Standortes um mit dem Erlös einen neuen, tragfähigen Standort zu schaffen.