Corona-Regeln in St. Wilhelm Kurzform

Zutritt haben:

3G-Gottesdienst:

  • Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
  • Genesen[2] mit Lichtbildausweis
  • Getestete[3] mit Lichtbildausweis
  • Schüler mit Schülerausweis/Schulnachweis[4]
  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres[4]
  • Freiwillige Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App

2G-Gottesdienst:

  • Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
  • Genesen[2] mit Lichtbildausweis
  • Schriftliches ärztliches Zeugnis im Original[5], dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können + Lichtbildausweis + Testnachweis
  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis[6]
  • Freiwillige Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App

Veranstaltungen (nur unter 2G möglich):

  • Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
  • Genesen[2] mit Lichtbildausweis
  • Schriftliches ärztliches Zeugnis im Original[5], dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können + Lichtbildausweis + Testnachweis
  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis[6]
  • Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App

Abstandsregeln drinnen und draußen:

3G-Gottesdienst:

  • Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten

2G-Gottesdienst:

  • Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten
  • Im Sitzen wird der Abstand eingehalten, wenn links, rechts, davor und dahinter zu haushaltsfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei gelassen wird.

Veranstaltung (nur unter 2G möglich):

  • Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten
  • Im Sitzen wird der Abstand eingehalten, wenn links, rechts, davor und dahinter zu haushaltsfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei gelassen wird.

Maskenpflicht drinnen und draußen:

3G-Gottesdienst:

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
  • Die Maske darf im Altarraum zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.

2G-Gottesdienst:

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
  • Die Maske darf am Sitzplatz nur abgenommen werden, wenn allseits (links, rechts, davor, dahinter und diagonal) zu haushaltfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei ist
  • Die Masken darf während der Vornahme liturgischer oder vergleichbarer Handlungen durch die handelnden Personen abgelegt werden.

Veranstaltung (nur unter 2G möglich):

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
  • Die Maske darf am Sitzplatz nur abgenommen werden, wenn allseits (links, rechts, davor, dahinter und diagonal) zu haushaltfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei ist
  • Die Maske darf zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
  • Die Maske darf zum Essen und Trinken abgelegt werden

Teilnehmerzahl:

3G-Gottesdienst:

  • Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
  • Stehplätze sind nicht zulässig
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind

2G-Gottesdienst:

  • Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
  • Stehplätze sind nicht zulässig
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind

Veranstaltung (nur unter 2G möglich):

  • Es dürfen keine weiteren Sitzplätze aufgestellt werden (!)
  • Stehplätze sind nicht zulässig
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Gemeinderäume eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Raum vorhanden sind

Sänger und Bläser zum/beim Ausüben ihrer Tätigkeit:

  • Sänger und Bläser müssen vor ihrem Auftritt einen Coronaschnelltest §10h machen
    • Nachweis gegenüber dem Orchester-/Chor- /Gottesdienstleiter
  • Sänger und Bläser müssen ihre Kontaktdaten aufgeben
  • Sänger haben beim Singen einen Abstand zu nicht Sängern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
  • Bläser haben beim Musizieren einen Abstand zu nicht Bläsern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten

[1] Gemäß § 2 (9) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

[2] Gemäß § 2 (10) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

[3] Gemäß § 10h (1) 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

[4] Gemäß § 10h Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

[5] Gemäß § 10j (2) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

[6] Gemäß § 10j (1) 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung