
Die erste Amtszeit des Betroffenenrats Nord geht im Sommer 2025 zu Ende. Für die zweite Amtszeit wenden sich die (Erz-)Bischöfe der Metropolie Hamburg (Bistum Hildesheim, Osnabrück und Erzbistum Hamburg) mit der Bitte um Mitwirkung an Betroffene, ihre Angehörigen und ggf. Betreuende.
Die Berücksichtigung der Sichtweise von Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ist bei allen Aufarbeitungsprozessen unverzichtbar. Als Aufgabenstellung sollen Betroffene die bereits laufenden Prozesse zur Prävention, Intervention, Intervention und Aufarbeitung kritisch bewerten und begleiten. Weitere Infos zur Interessensbekundung einer Mitwirkung im Betroffenenrat Nord und zum Auswahlverfahren finden Sie hier.