Ergebnis der Geistlichen Unterscheidung gemäß §14 2. RahO-VIR-D

Mit der Entscheidung über die Primärimmobilien ist die Arbeit der GGU beendet. Das unten stehende Ergebnis der Beschlussfassung vom 06.07.2024 wird dem KV direkt mitgeteilt. Kommt es anschließend zur Zustimmung durch den KV wird das Ergebnis am 7. Juli 2024 der Pfarreiöffentlichkeit und den Gremien PPR und PIK mitgeteilt. Der KV konkretisiert nach einem vom Bistum vorgegebenen Verfahren das beschlossene Immobilienkonzept (§ 15, 2. RahO-VIR-D). Anschließend wird dies dem Erzbischof zur Genehmigung vorgelegt (§ 16, 2. RahO-VIR-D).

2024-06-07-Ergebnissicherung-zur-Geistlichen-Unterscheidung-GU.pdf2024-06-07-Ergebnissicherung-zur-Geistlichen-Unterscheidung-