Zutritt haben:
Gottesdienst:
- Personen ohne Coronatypische Symptome
- Keine Kontaktdatenerfassung. Es kann die Corona-Warn-App genutzt werden.
Veranstaltungen ohne gastronomisches Angebot:
- Personen ohne Coronatypische Symptome
- Keine Kontaktdatenerfassung. Es kann die Corona-Warn-App genutzt werden.
Veranstaltungen mit gastronomischem Angebot (3G):
- Personen ohne Coronatypische Symptome mit nachfolgenden Nachweisen für 3G:
- Geimpft mit Lichtbildausweis
- Genesen mit Lichtbildausweis
- Testnachweis (Schnelltest 24 Stunden, PCR 48 Stunden)
- Schülerausweis
- Keine Kontaktdatenerfassung. Es kann die Corona-Warn-App genutzt werden.
Abstandsregeln drinnen und draußen:
- Es wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten.
Maskenpflicht drinnen und draußen:
Drinnen (in geschlossenen Räumen):
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Personen ab 14 Jahren
- Kindern unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Es wird das Tragen mindestens einer Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) empfohlen
- Kindern von 6 bis 13 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske Tragen (Eine FFP2-Maske wird empfohlen)
- Die Masken darf im Altarraum zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
- Die Maske darf zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
- Die Maske darf nur zum Essen und Trinken am Sitzplatz abgelegt werden
Draußen:
- Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske wird empfohlen, wenn ein Abstand von 1,5m zu haushaltsfernen Personen nicht eingehalten werden kann.
Teilnehmerzahl:
Gottesdienst:
- Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
- Stehplätze sind nicht zulässig
- Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
- Der Wunsch zum Abstandhalten ist zu respektieren!
Veranstaltung:
- Es dürfen keine weiteren Sitzplätze aufgestellt werden (!)
- Stehplätze sind nicht zulässig
- Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
- Es dürfen nur so viele Personen in die Gemeinderäume eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Raum vorhanden sind
- Der Wunsch zum Abstandhalten ist zu respektieren!
Sänger und Bläser zum/beim Ausüben ihrer Tätigkeit:
- Sänger und Bläser müssen vor ihrem Auftritt/ihrer Probe einen Coronaschnelltest §10h machen
- Nachweis gegenüber dem Orchester-/Chor- /Gottesdienstleiter
- Sänger und Bläser müssen ihre Kontaktdaten aufgeben
- Sänger haben beim Singen einen Abstand zu nicht Sängern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
- Bläser haben beim Musizieren einen Abstand zu nicht Bläsern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
- Die Maske darf nur zum Singen oder Musizieren abgelegt werden.