Corona-Regeln in St. Wilhelm Kurzform ab dem 04.03.2022

Zutritt haben:

Gottesdienst:

  • Personen ohne Coronatypische Symptome
  • Keine Kontaktdatenerfassung. Es kann die Corona-Warn-App genutzt werden.

Veranstaltungen (nur unter 2G-Plus möglich):

  • Personen ohne Coronatypische Symptome mit nachfolgenden Nachweisen:
  • Geimpft mit Lichtbildausweis und Testnachweis oder Auffrischungsimpfung oder Schülerausweis
  • Genesen mit Lichtbildausweis und Testnachweis oder Schülerausweis
  • Schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können + Lichtbildausweis + Testnachweis
  • Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahr bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis
  • Keine Kontaktdatenerfassung. Es kann die Corona-Warn-App genutzt werden.

Abstandsregeln drinnen und draußen:

  • Es wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten.

Maskenpflicht drinnen und draußen:

Drinnen (in geschlossenen Räumen):

  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Personen ab 14 Jahren
  • Kindern unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Es wird das Tragen mindestens einer Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) empfohlen
  • Kindern von 6 bis 13 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske Tragen (Eine FFP2-Maske wird empfohlen)
  • Die Masken darf im Altarraum zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
  • Die Maske darf zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
  • Die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgelegt werden

Draußen:

  • Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske wird empfohlen, wenn ein Abstand von 1,5m zu haushaltsfernen Personen nicht eingehalten werden kann.

Teilnehmerzahl:

Gottesdienst:

  • Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
  • Stehplätze sind nicht zulässig
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
  • Der Wunsch zum Abstandhalten ist zu respektieren!

Veranstaltung (nur unter 2G-Plus möglich):

  • Es dürfen keine weiteren Sitzplätze aufgestellt werden (!)
  • Stehplätze sind nicht zulässig
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
  • Es dürfen nur so viele Personen in die Gemeinderäume eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Raum vorhanden sind
  • Der Wunsch zum Abstandhalten ist zu respektieren!

Sänger und Bläser zum/beim Ausüben ihrer Tätigkeit:

  • Sänger und Bläser müssen vor ihrem Auftritt/ihrer Probe einen Coronaschnelltest §10h machen
    • Nachweis gegenüber dem Orchester-/Chor- /Gottesdienstleiter
  • Sänger und Bläser müssen ihre Kontaktdaten aufgeben
  • Sänger haben beim Singen einen Abstand zu nicht Sängern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
  • Bläser haben beim Musizieren einen Abstand zu nicht Bläsern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
  • Die Maske darf nur zum Singen oder Musizieren abgelegt werden.