Zutritt haben:
3G-Gottesdienst:
- Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
- Genesen[2] mit Lichtbildausweis
- Getestete[3] mit Lichtbildausweis
- Schüler mit Schülerausweis/Schulnachweis[4]
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres[4]
- Freiwillige Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App
2G-Gottesdienst:
- Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
- Genesen[2] mit Lichtbildausweis
- Schriftliches ärztliches Zeugnis im Original[5], dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können + Lichtbildausweis + Testnachweis
- Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis[6]
- Freiwillige Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App
Veranstaltungen (nur unter 2G möglich):
- Geimpft[1] mit Lichtbildausweis
- Genesen[2] mit Lichtbildausweis
- Schriftliches ärztliches Zeugnis im Original[5], dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können + Lichtbildausweis + Testnachweis
- Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweis[6]
- Abgabe der Kontaktdaten (Name, Adresse & Telefon) schriftlich oder per Luca-App
Abstandsregeln drinnen und draußen:
3G-Gottesdienst:
- Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten
2G-Gottesdienst:
- Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten
- Im Sitzen wird der Abstand eingehalten, wenn links, rechts, davor und dahinter zu haushaltsfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei gelassen wird.
Veranstaltung (nur unter 2G möglich):
- Es ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu haushaltsfernen Mitmenschen einzuhalten
- Im Sitzen wird der Abstand eingehalten, wenn links, rechts, davor und dahinter zu haushaltsfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei gelassen wird.
Maskenpflicht drinnen und draußen:
3G-Gottesdienst:
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- Die Maske darf im Altarraum zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
2G-Gottesdienst:
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Maske darf am Sitzplatz nur abgenommen werden, wenn allseits (links, rechts, davor, dahinter und diagonal) zu haushaltfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei ist- Die Masken darf während der Vornahme liturgischer oder vergleichbarer Handlungen durch die handelnden Personen abgelegt werden.
Veranstaltung (nur unter 2G möglich):
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 8 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Maske darf am Sitzplatz nur abgenommen werden, wenn allseits (links, rechts, davor, dahinter und diagonal) zu haushaltfernen Personen ein Platz (ca. 60 cm) frei ist- Die Maske darf zum Vortragen (zur besseren Verständlichkeit) abgelegt werden.
- Die Maske darf zum Essen und Trinken abgelegt werden
Teilnehmerzahl:
3G-Gottesdienst:
- Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
- Stehplätze sind nicht zulässig
- Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
2G-Gottesdienst:
- Es dürfen keine weiteren Sitzplätze in der Kirche aufgestellt werden (!)
- Stehplätze sind nicht zulässig
- Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
Veranstaltung (nur unter 2G möglich):
- Es dürfen keine weiteren Sitzplätze aufgestellt werden (!)
- Stehplätze sind nicht zulässig
- Es dürfen nur so viele Personen in die Kirche eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Haupt- und Seitenschiff vorhanden sind
- Es dürfen nur so viele Personen in die Gemeinderäume eingelassen werden, wie freie Sitzplätze unter Beachtung des Abstandes im Raum vorhanden sind
Sänger und Bläser zum/beim Ausüben ihrer Tätigkeit:
- Sänger und Bläser müssen vor ihrem Auftritt einen Coronaschnelltest §10h machen
- Nachweis gegenüber dem Orchester-/Chor- /Gottesdienstleiter
- Sänger und Bläser müssen ihre Kontaktdaten aufgeben
- Sänger haben beim Singen einen Abstand zu nicht Sängern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
- Bläser haben beim Musizieren einen Abstand zu nicht Bläsern und der Emporenbrüstung von mindestens 2,5m einzuhalten
[1] Gemäß § 2 (9) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
[2] Gemäß § 2 (10) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
[3] Gemäß § 10h (1) 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
[4] Gemäß § 10h Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
[5] Gemäß § 10j (2) Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
[6] Gemäß § 10j (1) 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung